AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beförderungsbestimmungen für die Fahrgastschifffahrt Käpp'n Brass GmbH (gültig ab 01.01.2000)

Die Rechtsgrundlage unserer Leistungen wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Mit dem Betreten des Schiffes erkennt der Fahrgast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

Gegenstand der Beförderung

Wir befördern grundsätzlich nur Personen. Eine Beförderung von Gepäckstücken und Fahrrädern ist an Bord nicht vorgesehen. Fahrzeuge aller Art sind von der Beförderung ausgeschlossen. Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle von Fahrgästen werden in begrenztem Umfang entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten mitgenommen. Tiere werden nur mit Zustimmung der Schiffsführung mitgeführt.

Ordnung an Bord

Jeder Fahrgast muss sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb weder behindert noch andere Fahrgäste gefährdet oder belästigt werden. Im Interesse der Sicherheit und der Personen an Bord sind allen Anordnungen der Schiffsführung unverzüglich Folge zu leisten. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, werden von der Weiterfahrt ausgeschlossen, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach der Feststellung der Personalien erfolgt ggf. ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

Fundsachen

An Bord gefundene Gegenstände übergeben Sie bitte umgehend der Schiffsführung. Ein Anspruch auf Finderlohn durch das Unternehmen besteht nicht.

Sonderfahrten/Umfang der Leistungen

Bei Sonderfahrten stellen wir einem Vertragspartner, im folgenden kurz Charterer genannt, gegen Entgelt die Verkehrsräume des Schiffes für einen bestimmten Zeitraum zur alleinigen Benutzung für sich und die von ihm vorgesehenen Fahrgäste zur Verfügung. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Charterers und seiner Fahrgäste ebenso wie die vollständige gastronomische Versorgung aller Personen an Bord während dieser Zeit.

Das Mitbringen oder Verlosen von Speisen und Getränken, der Verkauf von Süß- und Tabakwaren, Postkarten, Fotos, Reiseandenken oder sonstiger Waren oder Leistungen an Bord durch den Charterer, einzelne seiner Fahrgäste oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.

Entgelte

Für unsere Leistungen hat der Charterer das Fahrgeld und das gastronomische Entgelt zu entrichten. Das Fahrgeld richtet sich nach Fahrstrecke, Dauer der Fahrt, sowie Anzahl der Fahrgäste. Das gastronomische Entgelt wird bestimmt durch den Umfang der vom Charterer für die Fahrgäste ausgewählten Bordverpflegung sowie den tatsächlichen Getränkeverzehr.

Schiffsfahrtstrecke, Einsatzdauer sowie Fahrgeld und Entgelt für die Bordverpflegung werden im Auftrag für die Sonderfahrt schriftlich vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der geltenden Getränkekarte an Bord.

Fälligkeit der Zahlung

Alle Zahlungen sind an uns, ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar sofern in unserer schriftlichen Bestätigung nichts anderes vorgesehen wurde, nach Abschluss der Fahrt, durch Rechnungslegung oder in bar.

Abwicklungshinweis

Nur von uns schriftlich bestätigte Schiffseinsätze sind für uns verbindlich. Bestellungen für die Bordverpflegung können bis zum 5. Tag vor Durchführung der Fahrt nach Maßgabe unserer zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge verändert werden. Verbindlich für uns sind dabei nur solche Veränderungen, die uns vom Veranstalter schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt zugehen. Die ggf. erforderliche Anmeldung bei der Bezirksdirektion der GEMA ist Aufgabe des Veranstalters. Haftungshinweise wird durch höhere Gewalt, z. B. Nebel, Hoch- oder. Niedrigwasser, Sturm, durch Arbeitsniederlegung, Havarien, Schifffahrtssperren o. ä., Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, eine Routenänderung erforderlich, oder kann aus solchen Gründen eine Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Fahrgast/Charterer daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung eines im Voraus bezahlten Entgelt. Für Schäden, die Fahrgäste an Bord verursachen, haftet der Fahrgast selbst bzw. bei Charter- und Gruppenfahrten der Charterer bzw. Gruppenverantwortliche.

Haftungsbeschränkung & Haftung gegenüber Fahrgästen

Unsere Haftung gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen unsererseits grundsätzlich nur bei von uns verschuldeten Schäden vorsehen. Für Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord der Fahrgast selbst verantwortlich. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen haften wir grundsätzlich nicht.

Abweichungen von Fahrplänen durch witterungsbedingte Einflüsse, durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, durch sonstige Verkehrsbehinderungen, die von der Reederei nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Unsere Fahrgäste müssen Schäden, gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche uns gegenüber ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, den zuständigen Personen an Bord (Schiffsführer*in (m/w/d)) anzeigen. Für Schäden an mitgeführten Kinderwagen, Fahrrädern und Rollstühlen wird keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, ist das Amtsgericht Rostock.